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Informationen

 

Kategorie A

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg

A-beschraenkt

Voraussetzungen

Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg) oder
2 Jahre Fahrpraxis Kat. A beschränkt.

Erforderliche Kategorien: keine

Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1

Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
Zusatztheorieprüfung: keine

Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1

Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.

Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung

Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich

Prüfungsfahrzeug

Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen, mit einer 
Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen.

Berechtigungen

Kategorien A. A1. B1. F. G. M

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