Fahrschule-Luzern Kälin + Burkhard AG

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Kategorie BPT
Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorie B oder C, der Unterkategorie B1 oder C1 bzw. der Spezialkategorie F (höchstens 9 Sitzplätze, inkl. Führersitz).
Voraussetzungen |
Fahrpraxis:
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Prüfungsfahrzeug |
Ein Motorfahrzeug der Ausweiskategorie, mit der die berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden sollen, oder einer höheren Ausweiskategorie (ausgenommen Kat. A und Unterkat. A1). |
Berechtigungen |
Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Kat. B besteht, darf auch BPT mit Fahrzeugen der Kat. C (schwere Ambulanzen) oder der Unterkategorie C1 (schwere Personenwagen, Ambulanzen) durchführen, sofern er im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie ist. |







