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Informationen

 

Kategorie F

Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

A-beschraenkt

Voraussetzungen

Mindestalter: 16/18 Jahre 
Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge: 16 Jahre
Die übrigen Fahrzeuge der Kategorie F (Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h: 18 Jahre

Erforderliche Kategorien: keine

Nothelferkurs nicht notwendig

Theorieprüfung; vereinfachte Theorieprüfung G / F
ausgenommen Inh. Spezialkategorie G

Verkehrskunde nicht notwendig


Gültigkeit Lernfahrausweis: 12 Monate

Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich

 

Prüfungsfahrzeug

Ein Motorfahrzeug der Kategorie F, Geschwindigkeit mindestens 30 km/h. Das Prüfungsfahrzeug muss mit zwei im Fahrzeugausweis eingetragenen Sitzplätzen ausgerüstet sein.

Berechtigungen

Kategorien F. G. M.

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